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Cocostravel

für Radreisen und Trekking-Touren

Cocostravel Radreisen 2023

LEISTUNGEN & BEDINGUNGEN

1. Die Anmeldung erfolgt auf der Grundlage der in diesem Programm angeführten Leistungsbeschreibung. Eine Anmeldung wird erst durch unsere schriftliche Buchungsbestätigung und der von Ihnen erfolgten Anzahlung wirksam. Anzahlungshöhe ist jeweils

10% vom Reisepreis und innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung fällig. Nach Zahlung des ersten Teils der Restzahlung (laut Reisevertrag spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt) erfolgt der Versand der Reiseunterlagen. Der zweite Teil der Restzahlung ist in EURO- oder USD in bar oder Traveller-Schecks vor Ort (Bali) zu zahlen. 

Der Reisepreis versteht sich pro Person im Doppelzimmer. Für Einzelpersonen besteht die Wahl ein ½ Doppelzimmer (Vermittlung eines Reisepartners durch uns möglich) oder ein Einzelzimmer zu buchen. Bei der Bali & Java/Java Adventure Tour ist das Campen auf Grund der beschränkten Kapazität nur in 2 Personen Zelten möglich.

2. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen des Veranstalters sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Reise verbindlich. Änderungen durch Unwetter und Umwelteinflüsse bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

3. Die Tagesanordnung der Touren und deren Ablauf kann sich nach gegebenen Umständen (z.B. Wetter) ändern.

4. Rücktritt durch den Reisenden 

Der Rücktritt von einer Reise wird wirksam an dem Tag, an dem die Rücktrittserklärung des Teilnehmers schriftlich, auch per E-mail, beim Veranstalter eingeht. 

An Stornogebühren werden vom Veranstalter bei Reiserücktritt durch den Reisenden berechnet:

Ab Datum der Buchung

– 80 bis 60 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises

– 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises

– 29 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises

– 14 bis 04 Tage vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises

– 03 bis 01 Tage vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises

Um die Teilnehmer gegen Verluste aus Rücktritten abzusichern, empfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung.

Im Übrigen steht es Ihnen gemäß § 651 b BGB frei, im Falle Ihrer Verhinderung einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen.

Sollte es uns möglich sein, Ihren Platz zu besetzen, vermindert eine dadurch erlangte Vergütung Ihrer Stornokosten.

4a. Für das Jahr 2022 haben wir eine KOSTENLOSE STORNIERUNGSOPTION BIS 30 TAGE VOR REISEBEGINN zum Aufpreis von 40,-€

5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

Voraussetzung für die Durchführung einer Reise ist eine Mindestbeteiligung von 4 Personen. 

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis 21 Tage vor Reiseantritt die Reise absagen. Die bereits geleistete Anzahlung wird voll zurückerstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht.

6. Für Reisegepäck können wir gegen Diebstahl keine Haftung übernehmen, da dieses Risiko nicht versicherbar ist. Wir empfehlen den Abschluss einer eigenen Reisegepäckversicherung.

7. Haftung  

a) Der Veranstalter haftet als Reiseveranstalter im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der Beschreibungen aller angegebenen Reisedienstleistungen sowie eine gewissenhafte Reisevorbereitung und -abwicklung.

b) Der Teilnehmer nimmt an den Reisen auf eigene Gefahr teil, insbesondere ist der Reiseteilnehmer für sein Fahrverhalten und die Einhaltungen der im jeweiligen Zielgebiet

gültigen Straßenverkehrsordnung und sonstigen den Straßenverkehr betreffenden örtlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Es besteht keine Helmpflicht in Indonesien, doch wird die Mitnahme eines Helms empfohlen. 

c) Wir haften nicht für Schäden die ein Teilnehmer sich, anderen Teilnehmern oder Dritten

durch die Verletzung der Sorgfaltspflichten zufügt.

d) Jeder Reisende ist allein dafür verantwortlich, dass er den Anforderungen der gebuchten Reise gesundheitlich gewachsen ist.

e) Die Haftung des Veranstalters auf Schäden, die nicht Körperschäden sind, beschränkt sich auf die dreifache Höhe des Reisepreises, soweit der Schaden durch den Veranstalter weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder soweit der Veranstalter allein wegen Verschuldens eines von ihm ausgewählten Leistungsträgers verantwortlich ist. 

f) Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Veranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Personenschäden bis 20.000,- EUR je Kunde und Reise. Diese Haftbeschränkung bei Kunden gilt nicht, soweit den Reiseveranstalter bei der Auswahl des jeweiligen Leistungsträgers eigenes Verschulden trifft.

8. Besondere Outdoor Risiken

Bei sämtlichen Bike- und Trekkingtouren, ist zu beachten, dass gerade im Outdoorsport ein erhöhtes Erkrankungs- Unfall- und Verletzungsrisiko besteht. (Sturz, Absturzgefahr, Steinschlag, Infektionen etc, dass auch durch umsichtige fürsorgliche Betreuung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Dieses Restrisiko muss der Kunde selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass in der Natur, vor allem in abgelegenen Regionen aufgrund technischer und logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang

Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können.

Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourvorbereitung vorausgesetzt.

Die Teilnahme an den Touren erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.    

9. Gewährleistung und Abhilfe     

Sollte trotz sorgfältiger Planung unserer Reisen  einmal Grund zur Reklamation bestehen, haben Sie nach einer angemessenen Fristsetzung zur Abhilfe alle gesetzlichen Gewährleistungsrechte wie Selbstabhilfe, Reisepreisminderung, Schadensersatz- und Vertragskündigung, sofern Sie nicht schuldhaft versäumen, den Mangel bei der Reiseleitung oder beim Veranstalter direkt anzuzeigen. Keine Abhilfefrist ist nötig, wenn die Abhilfe unmöglich ist, oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten ist. Gewährleistungsansprüche müssen Sie nach der gesetzlichen Regelung innerhalb einer Ausschluss Frist von einem Monat nach dem vertraglichen Reiseende

bei Cocostravel Werner Duderstadt geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie nicht schuldhaft verhindert waren. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.

10. Jeder Teilnehmer benötigt einen gültigen Reisepass und ist für deren Ordnungsmäßigkeit selbst verantwortlich.

11.Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bestimmungen berührt die rechtliche Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. 

12. Ausgangspunkt der jeweiligen Reisen ist der Airport Denpasar (Bali)       

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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Füllen Sie das untenstehende Formular aus und wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden.

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